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Ungelesen 25.05.15, 16:26   #1
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Metzg3r
 
Mietrecht Wasserschaden, Bautrockner Minderung?

Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat, hab zwar schon ein wenig gegoogelt aber vielleicht hat jemand von euch den selben Fall ja schon mal gehabt.
Ich wohne in einer 45qm großen Wohnung (Wohnzimmer und Küche sind in einem Raum)

Ich habe seid dem 12.05 einen Wasserschaden der an diesem Tag behoben wurde.
Nun habe ich in der Küche um die Abflüsse ein Loch davor einen Bautrockner.
(Küche steht im Raum ist nicht wirklich nutzbar.

Im Flur wie im Schlafzimmer wurde Tapete entfernt da durch den Wasserschaden auch da feuchtigkeit ist. Jeweils ein Bautrockner im Flur bzw. Schlafzimmer.


Die Trockner laufen so lang wie möglich, Nachts sind diese aus da ich natürlich auch schlafen muss. Liegen Voraussetzungen für eine Mietminderung vor, wenn ja welche höhe wäre angemessen?


Gruß und danke im vorraus!

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