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Ungelesen 05.10.14, 17:03   #1
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Bundesregierung will Maulkorb für NSA-Ermittler

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Bundesregierung will Maulkorb für NSA-Ermittler

Regierung plant Maulkorb für Ermittler im Spähskandal
Akten schwärzen ist nur eine Methode, um Aufklärung im NSA-Skandal zu verhindern. Die Regierung will die Bundesdatenschützer zwingen, nicht zu viele Fragen zu stellen

Ein Maulkorb soll Hunde daran hindern, zuzubeißen. Für die Bundesregierung wäre es offensichtlich wie ein Biss ins Bein, käme mehr über den NSA-Spähskandal an die Öffentlichkeit. Denn sie versucht, einer wichtigen Kontrollbehörde einen Maulkorb zu verpassen. Es geht um das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).

Dieses Amt soll unabhängiger werden. Das ist zumindest der erste Eindruck, den ein Ende August von der Bundesregierung vorgestellter Gesetzentwurf vermittelt. Bislang untersteht die Bundesdatenschützerin dem Innenministerium. Künftig soll sie eine eigene Oberbehörde bekommen und unabhängig von Weisungen werden.

Wer allerdings genauer hinsieht, stellt fest: Allzu viel Unabhängigkeit will die Regierung dem Amt dann doch nicht zugestehen. Im Gegenteil.

Denn die obersten Datenschützer stellen immer wieder unangenehme Fragen. So zum Beispiel nach der Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen. Als die Dokumente von Edward Snowden bekannt wurden, ordnete der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Prüfungen bei verschiedenen Nachrichtendiensten und Behörden an. Unmittelbar nach den ersten Veröffentlichungen habe er "verschiedene Fragen gestellt", sagt Schaar. Er fand das völlig legitim und Teil seiner Aufgabe. Das Bundesdatenschutzgesetz mache schließlich für Nachrichtendienste keine Ausnahme. "Ich habe alle meine Möglichkeiten genutzt, um an Informationen zu kommen."

Begeistert waren die Dienste davon nicht. Schaar wollte beispielsweise der Abhörstation in Bad Aibling einen Informationsbesuch abstatten. Dort sitzen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes und der NSA direkt nebeneinander und tauschen Daten aus. Schaar wollte daher auch die Verträge sehen, die die Rechtsgrundlage dieser Kooperation bilden.

Keine Liebe zwischen Prüfern und Geprüften

Der BND schickte jedoch keine Verträge, sondern fragte den Datenschützer im Gegenzug, ob er überhaupt Akten sehen dürfe, die mit "streng geheim" gestempelt sind. Schließlich müsse doch erst einmal geprüft werden, ob die Mitarbeiter des Datenschützers die nötige Sicherheitsfreigabe hätten und ob es dort entsprechende Panzerschränke gebe, bevor man solche Unterlagen schicken könne.

Seit Januar 2014 wurde geprüft, was der Datenschützer sehen darf und was nicht; ein Ergebnis gab es erst jetzt, im September. Dafür diente das Argument, die Prüfung laufe ja noch, als Begründung dafür, den Datenschützern erst einmal geheime Akten zu verweigern.

Schaar will diese Vorgänge nicht kommentieren. Den Konflikt zwischen beiden Behörden sieht er pragmatisch: "Das Verhältnis zwischen Prüfern und Geprüften ist nun einmal nicht durch Liebe gekennzeichnet", das sei völlig normal. Seine Behörde sei von den Nachrichtendiensten immerhin "nicht systematisch hinters Licht geführt worden".

Wirklich kooperativ waren die Geheimdienstler aber wohl auch nicht. Schließlich hat sich Schaar im Bundestag darüber beschwert, dass längst nicht alle seiner Fragen beantwortet wurden. Am 18. November 2013 legte er dem Parlament Ergebnisse seiner Prüfung vor. In dem Bericht beschreibt er diplomatisch "erhebliche kontrollfreie Räume" und fragt, ob die Nachrichtendienste nicht viel zu weitgehende Befugnisse hätten.

Dank seines Wissens wird Schaar auch im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Thema NSA und BND aussagen. Zumindest ist er laut Beweisbeschluss Z-28 als Zeuge geladen.

Eine solche Zeugenaussage des Datenschutzbeauftragten könnte in Zukunft allerdings schwieriger werden. Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" schränkt die Freiheit des Beauftragten in einem wichtigen Punkt ein. Der entscheidende Passus verbirgt sich in dem Textentwurf, der Paragraf 23 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes ersetzen soll.

Dort steht als Vorschlag für die Neufassung: "Die oder der Bundesbeauftragte darf als Zeugin oder Zeuge aussagen, es sei denn, die Aussage würde dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind, oder könnte Grundrechtsverletzungen zur Folge haben. Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen."

Derzeitige Rechtslage wird umgekehrt

Übersetzt heißt das, der Bundesdatenschutzbeauftragte dürfte es im Zweifel niemandem verraten, wenn er von Missständen erfährt – nicht einmal dem Bundestag. Vielmehr müsste er jedes Mal die Bundesregierung fragen, ob er sich öffentlich oder vor einem Gericht zu Fragen äußern darf, die Regierungshandeln betreffen. Der Zusatz "im Einvernehmen" bedeutet außerdem, dass die Schweigepflicht gilt, sobald auch nur ein Ministerium etwas gegen die Aussage hat. Neu ist auch, dass plötzlich die "Beziehungen zu anderen Staaten" eine Rolle spielen.

Bislang ist das umgekehrt. In der aktuellen Fassung des Gesetzes steht, dass Datenschützer aussagen dürfen und es ihnen im Zweifel untersagt werden muss. Letzteres ist nur möglich, wenn das "Wohle des Bundes" gefährdet ist. Kein vorheriges Fragenmüssen also. Und nichts davon, dass die Interessen zu anderen Ländern ein Grund sind, die Aussage zu verbieten. Von einem notwendigen "Einvernehmen mit der Bundesregierung" ist auch keine Rede.

Die Freiheit der Bundesdatenschutzbeauftragten wird mit dem Gesetzentwurf also stark eingeschränkt. Dabei gehört das Amt wie der Bundesrechnungshof zu den wichtigsten Instrumenten, um die Arbeit von Behörden und Regierung zu kontrollieren - mit Erfolg. Unter Mitgliedern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre heißt es, die von Schaar initiierten Prüfakten seien mit das Informativste, was bislang bekannt sei. Die Akten aus dem Kanzleramt und den Geheimdiensten selbst sind dagegen eher lückenhaft. Oder so stark geschwärzt, dass außer der Anrede nichts zu lesen ist.

Schaar findet den Maulkorberlass naturgemäß nicht gut. Schließlich, sagt er, müsse man damit rechnen, "dass ein Prüfgremium auch prüft", dazu sei es immerhin da. In einem Gastbeitrag für das Blog Netzpolitik schreibt Schaar außerdem, der Gesetzentwurf sei "völlig unzureichend". Den Passus zur Zeugenaussage hält er "für fatal".

Wie die derzeitige Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Maulkorb beurteilt, lässt sich leider nicht sagen. Drei Werktage seien "zu kurzfristig" gewesen, um Fragen danach zu beantworten.


BND-Überwachung: Regierung plant Maulkorb für Ermittler im Spähskandal | ZEIT ONLINE

 

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