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Ungelesen 05.09.14, 15:22   #1
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Little Riddle
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Unsicherer Router kann vor Abmahnung schützen

Zitat:
Das Amtsgericht Braunschweig urteilte am 27. August zugunsten eines Beklagten in einem Filesharing-Prozess. Ein Zugriff Dritter auf den Router sei nicht widerlegt.

Über den Anschluss des Beklagten wurde der Film Resident Evil: Afterlife 3D heruntergeladen und angeboten. Der Beklagte besaß zum Zeitpunkt des Download einen Speedport W504V, welcher im Jahr 2010 eine unentdeckte gravierende Sicherheitslücke aufwies, die erst 2012 behoben wurde.

Nach Ansicht des Gerichtes sei es nicht auszuschließen, dass sich ein Dritter Zugang zum Netzwerk verschafft habe und den Urheberrechtsverstoß begangen habe. Interessant ist dabei auch die gerichtliche Einschätzung, dass die erst 2012 bekannt gewordene Sicherheitslücke der Vermutung eines Dritten nicht entgegensteht: Es sei durchaus möglich, dass Kriminellen mit einer "hohen IT-Kompetenz" die Lücke bereits vorher ausgenutzt haben.

Ob das Urteil Schule macht, ist noch nicht abzusehen: In Deutschland sind gerichtliche Entscheidungen in den meisten Fällen nicht bindend. Während Urteile des Bundesverfassungsgerichts teilweise aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bindend sind, geht von den obersten Bundesgerichten zumindest eine faktische Bindungswirkung aus.
Tomshardware

 

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