Innenminister will Netz-Nutzung unter Vollüberwachung stellen
Es gibt wieder einmal neue "geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland". Diese hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) heute offiziell vorgestellt. Dazu gehört eine ******* Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf die komplette Nutzung des Netzes.
Wie die Experten bei
Netzpolitik.org aus dem vorgestellten Material herausarbeiten, geht es scheinbar nur um einen kleinen Begriff - der es dann aber gewaltig in sich hat: Bisher ist die Vorratsdatenspeicherung auf Telekommunikationsdienste ausgerichtet. Die Provider müssen also speichern, wer wann mit wem und teils auch von wo kommuniziert hat. Diese Überwachungsmaßnahme soll nun aber auch auf Telemediendienste ausgeweitet werden.
Zu diesen gehören im Grunde alle möglichen Angebote, die im Internet und auch auf den Rundfunkkanälen zu finden sind. In der Praxis würde dies bedeuten, dass nicht mehr nur das Kommunikations-, sondern auch das gesamte Nutzungsverhalten der ganzen Bevölkerung vom Provider oder dem jeweiligen Diensteanbieter protokolliert werden müsste - also, welche Seiten aufgerufen werden, wer wann ein Online-Spiel verwendet oder welche Produkte in einem Online-Shop angesehen werden.
Vorschlag ist eher heiße Luft
Allerdings ist kaum damit zu rechnen, dass hier in absehbarer Zeit tatsächlich ein Gesetzesentwurf kommen könnte, der den Wunsch des Innenministers umsetzt. Denn zuständig hierfür wäre das Bundesjustizministerium. Dieses steht unter der Leitung von Heiko Maas von der SPD. Und dieser wird einem Unionspolitiker wohl kaum im Wahlkampf vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein solch großes Geschenk vor die Füße legen.
Auf den Vorschlag hat auch der Provider-Branchenverband Eco sofort
reagiert. Eine solche Regelung würde eine "enorme Belastung für die Internetwirtschaft" bedeuten. Jeder noch so kleine Betreiber eines Angebotes im Netz müsste dann ein ebenso umfassendes Überwachungs-Equipment aufbauen, wie es die großen Netzbetreiber bereits tun müssen. Die Erfassung der Daten wäre da noch das geringste Problem. Schwieriger dürfte es sicherzustellen sein, dass beispielsweise ein kleiner Blog- oder Forenbetreiber eine so sichere Archivierung der Informationen umsetzen könnte, wie es das Bundesverfassungsgericht von einer Vorratsdatenspeicherung verlangt.
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