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Ungelesen 05.08.16, 18:08   #1
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Megaupload 2.0: Start-Termin steht - es soll wieder Prämien geben



Der umtriebige Internet-Unternehmer Kim Dotcom hatte vor einiger Zeit angekündigt, seinen einstigen populären Sharehoster Megaupload wieder aufleben zu lassen. Jetzt nannte er auch einen klaren Termin und gab einen Eindruck von den Features, die hier geplant sind.

Megaupload 2.0 soll demnach am 20. Januar des kommenden Jahres offiziell starten. In Verbindung mit dem Datum erklärte Dotcom auch, dass dann weitere Details zu einem Feature namens "Bitcache" veröffentlicht werden. Hier wird es wohl wieder wie schon früher darauf hinauslaufen, dass Nutzer mit finanziellen Anreizen angespornt werden sollen, Inhalte hochzuladen, die für viele Downloader interessant sind. Der Name deutet darauf hin, dass eine Auszahlung von Prämien dann in Bitcoin erfolgen wird.

Wie der neue Sharehoster selbst im Detail aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Der Unternehmer erklärte allerdings: "Megaupload 2.0 bringt Dezentralisierung, Anonymität und Verschlüsselung auf eine neue Stufe. Es ist ein Albtraum für die, die großflächig überwachen und zensieren wollen." Inwieweit das dann auch der Realität entspricht, bleibt natürlich abzuwarten. Denn Dotcom ist nicht gerade dafür bekannt, mit einer besonderen Dosis von Demut und Zurückhaltung gesegnet zu sein.

Kim Dotcom – Mega Speech



Der kommende Service dürfte auch für jene interessant werden, die auf ihrer Webseite verschiedene Downloads anbieten wollen, aber nicht über eine besonders leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Megaupload 2.0 soll es wohl ermöglichen, Dateien, die auf dem Hosting-Dienst abgelegt sind, auch unter einem URL der eigenen Domain bereitzustellen.

Die erste Version von Megaupload war zu seiner Zeit unbestritten der größte Sharehoster überhaupt. Um den Dienst abgeschaltet zu bekommen, mussten US-Behörden ihr nationales Recht ziemlich weit dehnen und quasi zu globaler Gültigkeit erklären. Seitdem laufen juristische Auseinandersetzungen darüber, ob Dotcom aus seinem derzeitigen Wohnsitz in Neuseeland in die USA ausgeliefert werden kann.

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