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Ungelesen 11.06.15, 17:51   #1
Benutzerbild von Elvis
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Elvis ist offline
Elvis
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Filesharing: Höchstes dt. Gericht urteilt voll pro Störerhaftung

Zitat:
Vielfach wurde erwartet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) drei Urteile gegen Anschlussinhaber wegen Filesharing-Aktivitäten ordentlich zurechtstutzt - doch diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Die Richter entschieden voll im Sinne der Rechteinhaber aus der Musikindustrie.

Verschiedene Entscheidungen, die in der letzten Zeit vor Gerichten in ähnlichen Fällen getroffen wurden, höhlten vor allem die Störerhaftung immer wieder um ein kleines Stück aus. Diese beinhaltet die Annahme, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sich der eigentliche Täter nicht finden lässt oder es sich bei diesem um einen Minderjährigen handelt - dann wird angenommen, dass der Erwachsene seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Die drei Fälle, die heute verhandelt wurden, deckten gleich mehrere Konstellationen ab. In einem Fall erklärten die Beschuldigten, dass sie zur fraglichen Zeit im Urlaub waren und niemand den Internet-Anschluss habe nutzen können. Sie erklärten sich die Vorwürfe so, dass es bei der Ermittlungen von IP-Adressen in Filesharing-Netzen durch die von der Musikindustrie beauftragte Firma ProMedia zu einem Fehler gekommen sein könnte.

Im zweiten Fall sollen die Taten über den Bürorechner erfolgt sein, zu dem quasi nur der Anschlussinhaber ausreichend Zugang hatte, um Tauschbörsen zu nutzen. Er stritt aber ab, dies getan zu haben. Im dritten Fall hatte die 14-jährige Tochter zugegeben, Filesharing genutzt zu haben. Die Eltern machten hier geltend, ihre Kinder über die Unrechtmäßigkeit dessen informiert zu haben - womit sie ihrer Aufgabe nach Urteilen in früheren Fällen ausreichend nachgekommen wären.

Der BGH ließ jedoch keinen der Einwände gelten und bestätigte die Entscheidungen der früheren Instanzen. Die Beschuldigten müssen nun jeweils Schadensersatz in Höhe von bis zu 3.000 Euro sowie die Anwaltskosten der Musikindustrie bezahlen. Somit stellen die heute ergangenen Entscheidungen eine empfindliche Stärkung der Störerhaftung durch das höchste Gericht dar.


Quelle:Winfuture.de

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Ungelesen 11.06.15, 20:32   #2 Top
Benutzerbild von Werniman
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Beiträge: 14
Werniman ist offline
Werniman
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Filesharing: Höchstes dt. Gericht urteilt voll pro Störerhaftung

Zum 1.Fall: Hier ist m.E. definitv der Anschlußinhaber selbst Schuld. Wer angibt, im Urlaub gewesen zu sein, sollte dies auch beweisen können. In heutigen Zeiten sollte das eigentlich kein Problem mehr sein. Digitalfotos, Mails mit Buchungsbestätigungen, zur Not eine Bestätigung des Hotels, des Mietwagenverleihs usw. Das Genick dürfte ihm aber gebrochen haben,daß weder Frau,noch die 2 Söhne die Story vom Urlaub bestätigt haben.

Im zweiten Fall dürfte die Ausrede "Ich war´s nicht und außer mir hatte keiner Zugang" nicht gerade für den Anschlußinhaber sprechen. Hätte er gesagt,daß es Mitbenutzer gab,wäre er sicher glimpflicher davongekommen.

Im dritten Fall ist die Mutter diejenige, die den Karren in den Dreck gefahren hat. Ich verstehe ja,daß sie ihre Tochter schützen wollte,aber ein Geständnis der Tochter zu widerrufen ?

Die Richter selbst haben sich aber auch nicht gerade in Weitsicht geübt. Welche Beweise verlangen sie denn,daß die Tochter belehrt wurde ? Sollen sich Eltern inzwischen selbst von minderjährigen Teenies jeden Mist schriftlich bestätigen lassen, was sie ihnen jemals gesagt haben ?
Auch das Thema Aufsichtspflicht ist ewas, worin sich deutsche Richter eine gehörige Portion Nachhilfe genehmigen sollten. Die Zeiten,wo Papi die Macht über sämtliche elektrischen/elektronischen Geräte im Haus hatte,sind seit vielen Jahren gezählt. Wahrscheinlich schwingt auch in so manchem Juristenhirn noch das Klischeebild von der Heilen-Welt-Familie herum, in dem Papi die Kontrolle über die Maus hat und Mutti+Kinder drumrumsitzen und ihm sagen,wo er denn jetzt hinklicken soll. Ich will damit nur sagen: Es ist ganz einfach nicht zu erwarten,daß ein Anschlußinhaber jederzeit seine Familie überwachen kann. Das ist ihm in der Regel schon deshalb kaum zumutbar,daß sich die Anzahl der internetfähigen Geräte in den letzten Jahren extrem gesteigert hat und die Kinder der Familie oft sogar weitaus besser damit ausgestattet sind als Mami und Papi. Allein hier im Haushalt haben wir 10 internetfähige Endgeräte (2 PCs, 2 Tablets, 2 Smartphones, 2 Smart-TV, 1 Sat-Receiver, 1 Mediaplayer)....und wir sind nur zu zweit. Wer bitte soll sowas wirklich effektiv überwachen können ? Schon gar nicht,wenn mal als Anschlußinhaber oft gar keinen Zugriff auf die betreffenden Endgeräte hat...oder verrät hier jeder seinen PIN-Code, den Code für die Tastensperre etc an Eltern, Ehepartner usw ?

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