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Ungelesen 12.11.14, 14:46   #1
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Elvis
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BGH-Urteil Ein Euro auf eBay geboten, 5250 Euro bekommen

Zitat:
Gelegenheitsverkäufe auf eBay sollten gut überlegt sein. Im Streit um ein Auto-Angebot hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem geprellten Bieter recht gegeben. Dieser hatte einen Euro für den Wagen geboten, der Verkäufer brach die Auktion jedoch vorzeitig ab.

Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten – das bis dahin höchste Gebot.

Schadenersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Der Bieter wollte jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen.

Wann dürfen eBay-Verkäufer Auktionen abbrechen?

Grundsätzlich erlaubt eBay den Abbruch von Verkäufen. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So darf ein Verkäufer sein Angebot etwa zurückziehen, wenn der zuvor angegebene Mindestpreis während der Auktion nicht erreicht wurde.

Auch wenn der angepriesene Artikel gestohlen oder beschädigt wurde, darf der Verkäufer das Angebot vorzeitig beenden. Unterlief ihm ein Fehler – etwa bei der Eingabe des Mindestpreises – darf er ebenso einen Rückzieher machen, wie das Oberlandesgericht Hamm im November 2013 urteilte.

Wie eBay in seinen Grundsätzen äußerst wage erklärt, können weitere Gründe bestehen, die einen Verkauf unmöglich machen. Ob die Gründe auch gut beziehungsweise rechtens sind überlässt das Online-Auktionshaus den Gerichten.
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