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Ungelesen 12.09.14, 07:50   #1
Benutzerbild von Elvis
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Elvis
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Nackt-Selfies: Senden an eigene E-Mail nicht strafbar

Zitat:
Wer erlaubterweise an einem fremden Rechner sitzt und dort Nackt-Selfies findet, kann sich diese an seine eigene E-Mail-Adresse weiterleiten, ohne sich strafbar zu machen. Einen entsprechenden Beschluss erließ jetzt das Amtsgericht Berlin Tiergarten, berichtet Anwalt Udo Vetter auf seinem Lawblog.

Ein Mann hatte mit Erlaubnis der Eigentümerin an deren Laptop gesessen und auf dem Gerät mehrere Nacktaufnahmen in Selfie-Form einer dritten Frau entdeckt. Die Aktfotos hatte er sich von dem Computer an seine eigene E-Mail-Adresse geschickt.

Laut Beschluss wurde ihm von der Geschädigten Nackten eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" vorgeworfen. Dies trifft jedoch laut Amtsgericht nicht zu, da er die Selfies ohne jeden Zweifel nicht aufgenommen sondern bereits gespeichert auf dem Computer vorgefunden habe.

Zudem beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob er die Bilder im Sinne des § 201a StGB übertragen haben könnte, als er sie sich per E-Mail zugesandt hat. Auch dies sah das Gericht als nicht erwiesen an: Strafbar wäre demnach nur die Live-Übertragung - die Bilder hätten aber gerade nicht live vorgelegen, sondern waren bereits fixiert und hergestellt, so das Gericht. Auch verbreitet habe er die Fotos nicht.

Die Anklage wurde vom Gericht somit nicht zugelassen.
Video: Selfies - Selfie-Fails


Quelle:Chip.de

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