Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 16.11.09, 18:37   #17 Top
Benutzerbild von Eldar_archive
Mitglied seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Eldar_archive ist offline
Eldar_archive
Erklärbär
 
MAC-Adresse verschleiern

Zitat:
Wer in Urlaub fährt, hätte ja vielleicht mal auf die Idee kommen können, seinen Router komplett abzuschalten.
Muss das aber nicht. Eine direkte Haftung kommt nicht in Frage wenn der Betreffende bewiesenermaßen gar nicht vor Ort war. Und nach aktueller Rechtsprechung kommt Störerhaftung erst zum Tragen, wenn auch Anzeichen von Missbrauch vorliegen und der Betreiber des WLANS DANN seine Pflichten verletzt dies zu prüfen/zu unterbinden (aktuell höchste deutsche Instanz zum Thema: OLG Frankfurt Az: 11 U 52/07)
Eine pauschale Haftung existiert gerade nicht. Und Störerhaftung so auch nicht (auch wenn Hamburg das gerne anders hätte). Denn das würde bedeuten, die Haftung über Gebühr auf Dritte zu erweitern.

Zitat:
Prüfungs- und Handlungspflichten setzen stets konkrete Hinweise und Erkenntnisse im Hinblick auf rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Diese Einschränkung ist auch für die Störerhaftung eines WLAN-Anschlussinhabers im privaten Bereich erforderlich. Auch er haftet nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der WLAN-Anschlussinhaber seinen Anschluss weder einem Dritten überlassen hat, noch konkrete Anhaltpunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter vorliegen.
Außerdem wurde aufgeführt, dass allein wegen der Beweisschwierigkeit der Rechteinhaber nicht stets auf angebliche Störerhaftung in Anspruch genommen werden könne.

Ältere Urteile, auch anderer Gerichte mögen dem widersprechen, einem Bekannten ist es allerdings genauso ergangen (Urlaub, WLAN, Fremdnutzung) und es kam nach dem Beweis des Reiseantritts nie mehr was vom Abmahnanwalt. Allerdings hat da auch ein Anwalt geholfen.

Mit Zitat antworten Beitrag melden