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Ungelesen 09.06.10, 17:32   #1
Benutzerbild von BillaAce_archive
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Beiträge: 0
BillaAce_archive ist offline
BillaAce_archive
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Windows 7 Key von PC im Kaufhaus abgelesen...legal ?

Hallo Leute,
Ich ahne es ja fast schon, aber ist es legal wenn ich z.B. in ein Kaufhaus gehen und dort stehen ohne ende PC's....also ich meine das ist ja schon fast blödheit vom Kaufhaus, aber darf ich dann z.B. den Windows Key der auf dem PC durch diesen Aufkleber vermerkt ist ablesen und verwenden?!
Weil ich sehe jetzt kein Inditz dafür das das Diebstahl wäre......
Und wenn ich ihne ablesen darf.....darf ich ihne dann verkaufen ?! Gewiss es ist OEM aber OEM darf man ja z.B. bei ebay verkaufen

BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

Danke schonmal für Antworten
Greez

AcE

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Ungelesen 09.06.10, 18:47   #2 Top
Benutzerbild von fred888_archive
Mitglied seit: Dec 2009
Beiträge: 2
fred888_archive ist offline
fred888_archive
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Windows 7 Key von PC im Kaufhaus abgelesen...legal ?

Wieso siehst du da kein Indiz für Diebstahl? Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst. Ist es weil die Nummern da offen rumstehen, so dass jeder sie sehen kann?

Falls dem so ist, so glaube ich dennoch das es sich um Diebstahl handelt. Dem Kaufhaus kann man dann wohl Fahrlässigkeit ankreiden.
Bin aber kein Jurist, ist nur meine Vermutung.

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Ungelesen 09.06.10, 19:06   #3 Top
Benutzerbild von hoegi1973_archive
Mitglied seit: Nov 2009
Beiträge: 18
hoegi1973_archive ist offline
hoegi1973_archive
Java-Jim
 
Windows 7 Key von PC im Kaufhaus abgelesen...legal ?

Diebstahl bezieht sich nur auf "anfassbare" Güter, eine Seriennummer kann man also nicht stehlen. Dasselbe gilt ür Unterschlagung.

Betrug kommet ebenfalls nicht in Betracht, da es hier an "Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" mangelt.

Auf "Erschleichung von Leistungen" könnte man ebenfalls kommen, dies bezieht sich jedoch nur auf Automaten, öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzen, Beförderung durch Verkehrsmittel oder Zutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung.

Wird somit wohl auf "Urkundenfälschung" gem. § 267 StGB oder "Fälschung technischer Aufzeichnungen" gem. § 268 StGB hinauslaufen.

 

Angewandte Evolution: Immer wenn jemand ein idiotensicheres System entwickelt, bringt die Natur schnellstmöglich bessere Idioten hervor...
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Ungelesen 10.06.10, 15:43   #4 Top
Benutzerbild von hsimpson_archive
Mitglied seit: Jan 2010
Beiträge: 0
hsimpson_archive ist offline
hsimpson_archive
Member
 
Windows 7 Key von PC im Kaufhaus abgelesen...legal ?

Zitat:
Zitat von hoegi1973 Beitrag anzeigen
Betrug kommet ebenfalls nicht in Betracht, da es hier an "Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" mangelt.
Also meiner Meinung nach wird hier die Tatsache vorgespielt, dass du dieses Produkt gekauft hättest, womit für mich ein Betrugsgrund vorliegt.

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