Windows 7 Key von PC im Kaufhaus abgelesen...legal ?
Diebstahl bezieht sich nur auf "anfassbare" Güter, eine Seriennummer kann man also nicht stehlen. Dasselbe gilt ür Unterschlagung.
Betrug kommet ebenfalls nicht in Betracht, da es hier an "Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" mangelt.
Auf "Erschleichung von Leistungen" könnte man ebenfalls kommen, dies bezieht sich jedoch nur auf Automaten, öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzen, Beförderung durch Verkehrsmittel oder Zutritt zu einer Veranstaltung oder Einrichtung.
Wird somit wohl auf "Urkundenfälschung" gem. § 267 StGB oder "Fälschung technischer Aufzeichnungen" gem. § 268 StGB hinauslaufen.
Angewandte Evolution: Immer wenn jemand ein idiotensicheres System entwickelt, bringt die Natur schnellstmöglich bessere Idioten hervor...
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