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Ungelesen 20.02.10, 06:23   #9 Top
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"gefälschte Urkunden"...

1. Illegal Filme runter/raufladen/verbreiten ist praktisch gesehen ein schwerwiegenderes "Verbrechen" als so ein ärtzliches Atest zu fälschen.
2. Ist das nicht wirklich eine Urkundenfäschung.

ich weiß nicht was leute wie du damit bezwecken wollen, hier ~no support~ zu schreiben...
Ich mein wenn du es nicht kannst/willst, dann lass es halt... deine zweite Antwort war halt einfach nur Überflüssig.

Wer hier noch irgendwas über urkundenfäschlung los werden will, kann sich Hier: § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen erkundigen und nachlesen, das mein Gebrauch nicht als solches gewertet werden kann.

Hey,

ja aber warum hauste jetz mir Paragraphen um dich?
Das hilft dir auch nix.
Sobald du ein ärtztliches Attest, das als Dokument gilt, verfälschst bzw. unerlaubt veränderst begehst du eine Straftat, da brauchen wir nicht diskutieren.
Und wie du die Sache hindrehen willst, des klappt auch net: Wenn ich einen gefälschten Ausweis mitführe mache ich mich auch strafbar, auch wenn ich sage dass ich ihn nie für illegale Zwecke verwendet hab.

Und jetz mal ganz unter uns Männern: Das nimmt dir doch keiner ab dass du für deine Freundin ein gefälschtes Attest brauchst. Wirklich sehr mysteriös.

Und jetz mal ganz langsam:

Urkundenfälschen und Filesharing sind zwei völlig verschiedene Sachen, die man nicht so einfach über den Kamm scheren kann. Und ein ärtzliches Attest zu fälschen ist sehrwohl schlimmer als Filme zu ziehen bzw. zu uppen.

Also mal ganz langsam.

LG

PS: Der von dir angeführte §268 StGB hat mit deinem Fall jetz nix zu tun.
Sondern für deinen Fall trifft wenn dann der §277 StGB zu:

§ 277
Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 267
Urkundenfälschung

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und §267 und §277 greifen ineinder über. Dass heisst auch der Versuch des Verfälschens eines Attests ist strafbar. Dass heisst auch wenn du das Attest nur Just4Fun oder eben für private Zwecke fälschst machst du dich damit strafbar.

 

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