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Ungelesen 01.11.14, 18:49   #1
Benutzerbild von Elvis
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Elvis ist offline
Elvis
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Filesharing-Abmahnungen: Ab heute gilt neues Inkasso-Gesetz

Zitat:

Die massenhaften Abmahnungen, etwa bei Urheberrechtsverletzungen, wären ohne die aggressive Arbeit der Inkassobüros wohl kaum so erfolgreich. Ab heute gilt jedoch ein neues Gesetz, das die Inkasso-Büros einbremsen soll. Genau genommen ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schon am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten. Bislang galten jedoch Übergangsregelungen - die heute zum 1. November enden.

Inkasso-Gesetz: Mehr Infos über die Auftraggeber

Das Gesetz will bei Inkasso-Forderungen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Denn in der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Inkasso-Büros nicht nachvollziehbare Forderungen an die Abgemahnten verschickten. "Die Forderungen werden nach Belieben erhöht oder gesenkt, ohne dass die Betroffenen die Änderungen nachvollziehen können", schreibt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

So etwas soll der Vergangenheit angehören. Denn das neue Gesetz fordert unter anderem, dass die Inkassoschreiben den Auftraggeber und den Forderungsgrund klar benennen. Zudem muss ein solches Schreiben die geltend gemachten Kosten und Zinsen genau darlegen. Und auf Nachfrage müssen die Inkasso-Büros auch Name und Anschrift des Auftraggebers herausrücken.

Wenn die Angaben fehlen oder verweigert werden, droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro und sogar die Schließung des Inkasso-Betriebs.

"Die neuen Inkassovorschriften sind ein wichtiger und richtiger Schritt für die Verbraucher, die nun konkrete Anhaltspunkte haben, nach denen sie sich bei der Verteidigung gegen die Forderungen der Inkassobüros orientieren können", sagt Christian Solmecke zu den neuen Vorschriften.


Quelle:Chip.de

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Danke
5 Benutzer
   
Ungelesen 10.11.14, 16:12   #2 Top
Benutzerbild von Ventilator
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Beiträge: 1
Ventilator ist offline
Ventilator
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Filesharing-Abmahnungen: Ab heute gilt neues Inkasso-Gesetz

Vermutlich ist das genauso ein WischiWaschi-Gesetz wie die Sache mit den Abmahnungen.
Demnach hätte die erste Abmahnung auch "nur" 153.- € kosten dürfen.
Aber dank der eifrigen Lobbyarbeit von FDP und CDU wurde der Gesetzesentwurf völlig verwässert.
Das einzig positive an dem Gesetz ist die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstandes".
Die Abmahnindustrie darf sich das Gericht nicht mehr aussuchen.

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